Erstellung von Beweissicherungsgutachten

Wir erstellen ihr Beweissicherungsgutachten in München und Umland

Erstellung von Beweissicherungs- gutachten

Wir erstellen ihr Beweissicherungs- gutachten in München und Umland

Wenn es nach­träg­lich Unstim­mig­kei­ten über den Unfall­her­gang gibt – Beweis­si­che­rung wird immer wich­ti­ger.

 

Immer öfter gibt es bei der Scha­den­re­gu­lie­rung Unstim­mig­kei­ten über den Unfall­her­gang. Als klas­si­sches Bei­spiel hier­zu gel­ten die Park­plat­z­un­fäl­le – jeder will bereits gestan­den sein. Wenn der Scha­den nach dem Kos­ten­vor­anschlag besei­tigt wur­de, sind die Spu­ren am Fahr­zeug nicht mehr aus­wert­bar. Bil­der eines Gut­ach­tens aber, kön­nen Anknüp­fungs­punk­te für eine Rekon­struk­ti­on sein.

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Auch die Qua­li­tät der erstell­ten Fotos ist oft ent­schei­dend bei der Scha­den­re­gu­lie­rung. Bei vie­len Ver­si­che­run­gen wer­den die Unter­la­gen ein­ge­scannt und elek­tro­nisch auf­be­wahrt. Dabei ver­lie­ren die Bil­der an Qua­li­tät. Oft mel­det sich der Ver­si­che­rer, er kön­ne den Scha­den auf den Bil­dern nicht erken­nen. Dann kann der Gut­ach­ter die Bil­der noch­mals ent­wi­ckeln las­sen oder als Datei zur Ver­fü­gung stel­len. Bei einem Kos­ten­vor­anschlag mit wenig oder gar kei­nen Bil­dern kann es durch­aus sein, dass die Ver­si­che­rung von vorn­her­ein nichts erken­nen kann. Die Kal­ku­la­ti­on erfolgt nach den Vor­ga­ben der Ver­si­che­rer. Ger­ne wird ein Scha­den bestrit­ten. Ist bereits repa­riert, ist nichts mehr zu sehen. Gera­de dann ist es für den Geschä­dig­ten wich­tig, ein Gut­ach­ten in Hän­den zu hal­ten, dass auch vor Gericht Bestand hat. Rufen Sie uns bei Fra­gen rund um das Beweis­si­che­rungs­gut­ach­ten­an oder schi­cken Sie uns eine E‑Mail.