Wenn es nachträglich Unstimmigkeiten über den Unfallhergang gibt – Beweissicherung wird immer wichtiger.
Immer öfter gibt es bei der Schadenregulierung Unstimmigkeiten über den Unfallhergang. Als klassisches Beispiel hierzu gelten die Parkplatzunfälle – jeder will bereits gestanden sein. Wenn der Schaden nach dem Kostenvoranschlag beseitigt wurde, sind die Spuren am Fahrzeug nicht mehr auswertbar. Bilder eines Gutachtens aber, können Anknüpfungspunkte für eine Rekonstruktion sein.
Auch die Qualität der erstellten Fotos ist oft entscheidend bei der Schadenregulierung. Bei vielen Versicherungen werden die Unterlagen eingescannt und elektronisch aufbewahrt. Dabei verlieren die Bilder an Qualität. Oft meldet sich der Versicherer, er könne den Schaden auf den Bildern nicht erkennen. Dann kann der Gutachter die Bilder nochmals entwickeln lassen oder als Datei zur Verfügung stellen. Bei einem Kostenvoranschlag mit wenig oder gar keinen Bildern kann es durchaus sein, dass die Versicherung von vornherein nichts erkennen kann. Die Kalkulation erfolgt nach den Vorgaben der Versicherer. Gerne wird ein Schaden bestritten. Ist bereits repariert, ist nichts mehr zu sehen. Gerade dann ist es für den Geschädigten wichtig, ein Gutachten in Händen zu halten, dass auch vor Gericht Bestand hat. Rufen Sie uns bei Fragen rund um das Beweissicherungsgutachtenan oder schicken Sie uns eine E‑Mail.