Erstellung von Schadengutachen

Wir erstellen ihr Schadengutachten in München und Umland

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Wir erstellen ihr Schadengutachten in München und Umland

Nach einem Ver­kehrs­un­fall bleibt immer die Fra­ge nach der Höhe der tat­säch­lich ent­stan­de­nen Kos­ten, die mit der Scha­dens­re­gu­lie­rung ver­bun­den sind.

Nach einem unver­schul­de­ten oder ver­schul­de­ten Unfall mit Autos, Motor­rä­der, LKWs, Rol­ler, Fahr­rä­der, Anhän­ger, Frei­zeit­mo­bi­le, Son­der­fahr­zeu­ge, Bau­ma­schi­nen.

Insurance agent working on car accident claim process

SCHADENGUTACHTEN

Nach einem Ver­kehrs­un­fall bleibt immer die Fra­ge nach der Höhe der tat­säch­lich ent­stan­de­nen Kos­ten, die mit der Scha­dens­re­gu­lie­rung ver­bun­den sind. Bei einem unver­schul­de­ten Unfall, soge­nannt Haft­pflicht­scha­den, haben Sie das Recht, einen Sach­ver­stän­di­gen Ihrer Wahl zu bestim­men um Ihre Ansprü­che gegen­über der geg­ne­ri­schen Ver­si­che­rung gel­tend zu machen. Dies gilt auch dann, wenn die geg­ne­ri­sche Ver­si­che­rung ihren eige­nen Sach­ver­stän­di­gen beauf­tra­gen möch­te. Bei einem unab­hän­gi­gen Sach­ver­stän­di­gen Ihres Ver­trau­ens kön­nen Sie sicher sein, dass Ihr Scha­den objek­tiv und neu­tral begut­ach­tet wird.

Wol­len Sie als Geschä­dig­ter Ein­zel­hei­ten über die Höhe der Instand­set­zungs­kos­ten, eine mög­li­che Wert­min­de­rung Ihres Fahr­zeugs, die Dau­er der Repa­ra­tur oder die Inan­spruch­nah­me eines Ersatz­fahr­zeu­ges erfah­ren, hel­fen wir als neu­tra­le Sach­ver­stän­di­ge mit einem Scha­den­gut­ach­ten wei­ter, und bewah­ren Sie somit vor dem Ver­lust eines berech­tig­ten Anspruchs.

HAFTPFLICHTGUTACHTEN

Ist ein Haft­pflicht­scha­den­fall ein­ge­tre­ten, legt die deut­sche Recht­spre­chung fest, dass Sie als Geschä­dig­ter so gestellt wer­den müs­sen, als wäre kein Unfall­ereig­nis ein­ge­tre­ten. Kon­kret bedeu­tet dies, dass die KFZ-Ver­si­che­rung des Ver­ur­sa­chers mit einer Kos­ten­re­gu­lie­rung die Pflich­ten des Unfall­geg­ners über­nimmt. Somit steht Ihnen eine kom­plet­te Über­nah­me aller Kos­ten durch die geg­ne­ri­sche Haft­pflicht­ver­si­che­rung zu, die sich aus anfal­len­den Kos­ten, ein­schließ­lich Rechts­an­walts­ho­no­ra­re, erge­ben. Zu den Vor­aus­set­zun­gen gehört, dass ein Sach­ver­stän­di­ger beauf­tragt wer­den darf, sofern die vor­aus­sicht­li­chen Repa­ra­tur­kos­ten den Wert von 750,00/1000,00 Euro über­stei­gen. Wir arbei­ten bei einem Haft­pflicht­gut­ach­ten auf der Basis einer neu­tra­len Bewer­tung und bedie­nen uns bei einem Scha­den­gut­ach­ten in Mün­chen und Umland inno­va­ti­ver Tech­no­lo­gien und neu­es­ter Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­ni­ken.

Sie tragen eine Teilschuld?

Auch wenn Sie eine Teil­schuld an dem Unfall haben, kön­nen Sie einen unab­hän­gi­gen Sach­ver­stän­di­gen beauf­tra­gen. Die Kos­ten dafür wer­den ent­we­der anteils­mä­ßig mit dem Unfall­geg­ner auf­ge­teilt oder über einen soge­nann­tes „Quo­ten­vor­recht“ sogar kom­plett über­nom­men. Die Vor­aus­set­zung um das Quo­ten­vor­recht in Anspruch neh­men zu kön­nen, ist eine vor­han­de­ne Voll­kas­ko­ver­si­che­rung. Rufen Sie uns hier­zu ein­fach an.  Ger­ne wer­den wir die Details und auf­kom­men­den Fra­gen mit Ihnen bespre­chen.

Kaskogutachten ermitteln vertraglichen Anspruch gegenüber dem eigenen Versicherer

Wir erstel­len für Sie auch ein Scha­den­gut­ach­ten, wenn der klas­si­sche Kas­ko­scha­den­fall ein­ge­tre­ten ist und Sie den Unfall sel­ber ver­schul­det haben. Grund­vor­aus­set­zung hier­für ist, das Ein­ver­ständ­nis Ihrer Ver­si­che­rung einen frei­en Sach­ver­stän­di­gen beauf­tra­gen zu dür­fen. Hier­bei ermit­teln wir als Sach­ver­stän­di­ge den Umfang der ver­trag­li­chen Ansprü­che an Ihre Kas­ko­ver­si­che­rung, die sich somit von einem her­kömm­li­chen Scha­den­er­satz­an­spruch klar abgren­zen. Die indi­vi­du­el­len Ver­trags­be­din­gun­gen Ihrer Ver­si­che­rung ent­schei­den maß­geb­lich über den Umfang der Ersatz­leis­tun­gen. Meist beauf­tragt die Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft einen haus­ei­ge­nen Sach­ver­stän­di­gen für ein Kas­ko­gut­ach­ten.

Rufen Sie uns bei Fra­gen rund um den Kas­ko­scha­den an oder schi­cken Sie uns eine E‑Mail.