Nach einem Verkehrsunfall bleibt immer die Frage nach der Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten, die mit der Schadensregulierung verbunden sind.
Nach einem unverschuldeten oder verschuldeten Unfall mit Autos, Motorräder, LKWs, Roller, Fahrräder, Anhänger, Freizeitmobile, Sonderfahrzeuge, Baumaschinen.
Nach einem Verkehrsunfall bleibt immer die Frage nach der Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten, die mit der Schadensregulierung verbunden sind. Bei einem unverschuldeten Unfall, sogenannt Haftpflichtschaden, haben Sie das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu bestimmen um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Dies gilt auch dann, wenn die gegnerische Versicherung ihren eigenen Sachverständigen beauftragen möchte. Bei einem unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens können Sie sicher sein, dass Ihr Schaden objektiv und neutral begutachtet wird.
Wollen Sie als Geschädigter Einzelheiten über die Höhe der Instandsetzungskosten, eine mögliche Wertminderung Ihres Fahrzeugs, die Dauer der Reparatur oder die Inanspruchnahme eines Ersatzfahrzeuges erfahren, helfen wir als neutrale Sachverständige mit einem Schadengutachten weiter, und bewahren Sie somit vor dem Verlust eines berechtigten Anspruchs.
Ist ein Haftpflichtschadenfall eingetreten, legt die deutsche Rechtsprechung fest, dass Sie als Geschädigter so gestellt werden müssen, als wäre kein Unfallereignis eingetreten. Konkret bedeutet dies, dass die KFZ-Versicherung des Verursachers mit einer Kostenregulierung die Pflichten des Unfallgegners übernimmt. Somit steht Ihnen eine komplette Übernahme aller Kosten durch die gegnerische Haftpflichtversicherung zu, die sich aus anfallenden Kosten, einschließlich Rechtsanwaltshonorare, ergeben. Zu den Voraussetzungen gehört, dass ein Sachverständiger beauftragt werden darf, sofern die voraussichtlichen Reparaturkosten den Wert von 750,00/1000,00 Euro übersteigen. Wir arbeiten bei einem Haftpflichtgutachten auf der Basis einer neutralen Bewertung und bedienen uns bei einem Schadengutachten in München und Umland innovativer Technologien und neuester Kommunikationstechniken.
Auch wenn Sie eine Teilschuld an dem Unfall haben, können Sie einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Die Kosten dafür werden entweder anteilsmäßig mit dem Unfallgegner aufgeteilt oder über einen sogenanntes „Quotenvorrecht“ sogar komplett übernommen. Die Voraussetzung um das Quotenvorrecht in Anspruch nehmen zu können, ist eine vorhandene Vollkaskoversicherung. Rufen Sie uns hierzu einfach an. Gerne werden wir die Details und aufkommenden Fragen mit Ihnen besprechen.
Wir erstellen für Sie auch ein Schadengutachten, wenn der klassische Kaskoschadenfall eingetreten ist und Sie den Unfall selber verschuldet haben. Grundvoraussetzung hierfür ist, das Einverständnis Ihrer Versicherung einen freien Sachverständigen beauftragen zu dürfen. Hierbei ermitteln wir als Sachverständige den Umfang der vertraglichen Ansprüche an Ihre Kaskoversicherung, die sich somit von einem herkömmlichen Schadenersatzanspruch klar abgrenzen. Die individuellen Vertragsbedingungen Ihrer Versicherung entscheiden maßgeblich über den Umfang der Ersatzleistungen. Meist beauftragt die Versicherungsgesellschaft einen hauseigenen Sachverständigen für ein Kaskogutachten.
Rufen Sie uns bei Fragen rund um den Kaskoschaden an oder schicken Sie uns eine E‑Mail.